Selbstbestimmung und Eigenverantwortung für Menschen mit Behinderung
Mit Unterstützung zum Wunschberuf
„Menschen mit Behinderung sollen selbst entscheiden, wo sie arbeiten wollen.“
(Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen)
Das Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen, sehen wir als wichtige Aufgabe an. Seit 2020 sind wir ein anerkannter „Anderer Leistungsanbieter“.
Was bedeutet das?
- Sie können selbst entscheiden, in welchem Bereich sie arbeiten möchten.
- Wir arbeiten mit Ihnen gemeinsam im Betrieb.
- Sie werden unterstützt beim Erlenen neuer Tätigkeiten.
- Bei unserem wöchentlichen Gruppenangebot bei IN Köln lernen sie andere Menschen aus anderen Unternehmen kennen und Sie bilden sich weiter.
Arbeitsbereich
In unserem Arbeitsbereich können Sie sich ihren Tätigkeitsbereich selbst aussuchen.
Sie können in Voll- oder Teilzeit arbeiten.
Und Sie werden natürlich dabei unterstützt, einen passenden Kooperationsbetrieb zu finden.
Wir arbeiten mit Ihnen regelmäßig gemeinsam im Betrieb.
Beim Erlernen neuer Tätigkeiten unterstützen wir Sie.
Das Richtige für Sie?
Unser Angebot richtet sich an Menschen mit geistiger Behinderung (Berechtigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung zu arbeiten). Das Angebot wird finanziert durch den Landschaftsverband Rheinland.
Praxisbeispiel: Mit IN VIA zum Traumjob bei Alnatura
Wir freuen uns, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen!
Gerne informieren wir Sie über die vielfältigen Alternativen zu einer Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.